bOJA hat bereits 2010 einen Rahmenvertrag mit der AKM für einen vergünstigten Tarif für Einzelveranstaltungen in der OJA abgeschlossen.
Seit 1.1.2019 gelten folgende neue Konditionen:
- Ordentliche bOJA Mitglieder erhalten 45% Ermäßigung auf den autonomen Tarif
- Der ermäßigte Tarif gilt für alle Einzelveranstaltung
Es spielt dabei keine Rolle, ob das geschützte Werk (z.B. Musik, Literatur, Bühnenstück) über Technik öffentlich abgespielt oder live von Personen aufgeführt wird - Nicht angemeldete Veranstaltungen gelten als unbefugte Aufführungen laut Urheberrechtsgesetz. Einrichtungen können in diesem Fall von der AKM mit dem doppelten Tarif belangt werden. Wenn die Anmeldung einer Veranstaltung bei der Gemeinde gleichzeitig auch die Anmeldung bei der AKM darstellt, ist die AKM auf die bOJA Mitgliedschaft gesondert aufmerksam zu machen, da sonst die Begünstigungen nicht angewendet werden können
Musiklizenzen für den Regelbetrieb in der Offenen Jugendarbeit
Für die laufende oder regelmäßige Musiknutzung im Jugendzentrum/Jugendtreff besteht ebenso eine Anmeldepflicht für die eine Lizenzgebühr anfällt.
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