Gemäß Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit hauptsächlich bei den Ländern.
Landesjugendreferate:
Nähere Informationen zu den Landesjugendreferaten:
Bundeskanzleramt
Landesjugendreferent*innen-Konferenz
Das wichtigste Koordinierungsgremium für ein gemeinsames jugendpolitisches Handeln der Bundesländer ist die jährlich stattfindende politische Landesjugendreferent*innen-Konferenz. Dazu treffen sich die jeweiligen für Jugendpolitik und außerschulische Jugendarbeit zuständigen Regierungsmitglieder der Landesregierungen (Landesjugendreferent*innen).
Gemäß dieser Konferenz wurden folgende gemeinsame Kernaufgaben der Jugendreferate in den Ländern definiert:
- Jugendförderung
- Kompetenzzentrum
- Jugend in allen Politikbereichen
- (Mit-)Gestaltung
Für die Offene Jugendarbeit ist die Gemeinde meist erste Ansprechstelle und wichtigste finanzielle Unterstützungsquelle neben der Landesebene.