Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sozialministerium) liefert mit der Corona Ampel Richtlinien und Maßnahmen für den Umgang mit aktuellen Risiken in Bezug auf COVID-19.
Wir haben für euch die empfohlene Richtlinien bei den jeweiligen Corona-Ampelfarben für die Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit zusammengefasst:
- Download: Maßnahmen bei den Corona-Ampelfarben für die Außerschulische Jugendarbeit
- Alles zur Corona Ampel findet ihr hier: corona-ampel.gv.at
- Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung
- Weitere Verschärfung der Covid-Maßnahmen ab 21.9. :
Für außerschulische Jugendarbeit gilt die Gliederung in Kleingruppen von max. 20 Personen (statt 10) - siehe FAQs des Sozialministeriums!