Seit der Verschärfung der Covid-19-Maßnahmen am 21.9.20 haben uns viele Fragen aus Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit erreicht:
- Wie viele Personen dürfen in mein Jugendzentrum?
- Wann entfällt die Pflicht zum Tragen eines MNS?
- Wie ist das mit Kleingruppen und wann brauche ich ein Präventionskonzept?
Einiges beantwortet der neue Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit - doch so manche Unsicherheit bleibt bestehen.
In einer gemeinsam erstellten Sammlung wurde offene Fragen zusammengetragen, diese werden von bOJA an die zuständige Stelle im Bundesministerium weitergeleitet.
Die Antworten auf eure Fragen findet ihr unten bei den Downloads.
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