Einschätzung von bOJA zur aktuellen Verordnung:
Wenn von Mitarbeiter_innen kein gewöhnlicher Krankenstand gemeldet wird, besteht grundsätzlich auch bei einer SARS-Co-V2-Infektion Arbeitspflicht, wenn keine anderen gewichtigen Gründe vorliegen. In diesen Fällen ist das Arbeiten mit FFP-2 Maske (gemäß Verkehrsbeschränkung) vorgesehen. Da die sozialpädagogischen Tätigkeiten von Jugendarbeiter_innen zur Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen im direkten Kontakt durch das durchgehende Tragen einer FFP-2-Maske stark beeinträchtigt werden, empfiehlt es sich aus vielseitigen Gründen die Mitarbeiter_innen ggf. in Home Office, digitalen Angeboten, ausschließlich positiv-Getestete-Settings, etc. einzusetzen.
Aktuelle Verordnung (01.08.22)
BMSGPK - Aktuelle COVID-19 Maßnahmen (01.08.22)
Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit (01.08.22)
Informationsmaterialien zur Covid-19-Schutzimpfung für vulnerable Gruppen – insbesondere Migrant_innen:
- Ein Video mit den häufig gestellten Fragen, das mit Untertiteln in verschiedenen Sprachen abgespielt werden kann. Frau Dr.in Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung Impfwesen im Gesundheitsministerium und Mitglied des Nationalen Impfgremiums, beantwortet diese Fragen kurz und bündig
- Informationen zum Thema Coronavirus in verschiedenen Sprachen
OJA & Corona:
- Impfargumentarium des Sozialministeriums für Kinder und Jugendliche
- Gesprächsleitfaden zur Covid-19-Impfung der Bundesjugendvertretung
Forschung & Wissen:
- Jugendstudie "Junges Europa 2021" der TUI Stiftung
- Zwischenbericht Studie von Deinet und Sturzenhecker (Uni Hamburg) zur Öffnung der OJA
Coronabusters #zusammendiekurvekriegen
Maßnahmen/Botschaften von Jugendlichen für Jugendliche gegen die weitere Ausbreitung der Pandemie: weitere Informationen hier