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Mitglied werden bei einem starken Netzwerk

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Ein Netzwerk ist nur so stark wie seine Mitglieder, die das Netz bilden und es tragen.
Offene Jugendarbeit ist vielfältig und bunt und tausende Menschen in Österreich engagieren sich im Rahmen dieses Handlungsfeldes.
Man stelle sich vor, diese ganzen Menschen bündeln ihre Kräfte und Ideen von Offener Jugendarbeit - welches Potential geht damit einher!

Und genau darum geht es bei bOJA - Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit: Energien zu bündeln, Synergien zu nutzen und gemeinsam für die Sache stark sein.

Und das Beste: die Mitgliedschaft bei bOJA kostet dich nichts - es gibt weder Beitrittsgebühren noch Mitgliedsbeiträge!


Warum sich eine Mitgliedschaft bei bOJA lohnt?
 

  • Information
  • Beratung
  • Begleitung
  • konkrete fachliche Unterstützung für deine praktische Arbeit
  • Teil eines Netzwerkes sein, das die Offene Jugendarbeit breit positioniert und ihre Bedeutung sichtbar macht - bundesweit und international.


Wer kann bei bOJA Mitglied werden?

Die Art der Mitgliedschaft gliedert sich gemäß Statuten in ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind juristische Personen, die im Sinne des Vereinszwecks mit ihren Angeboten im Kontext der Offenen Jugendarbeit überparteilich und überkonfessionell tätig sind. Juristische Personen nominieren in ihrer Beitrittserklärung eine physische Person, die idealerweise im praktischen Handlungsfeld der Offenen Jugendarbeit tätig ist, als vertretungsbefugte Person für den Verein.

Folgende juristische Personen können ordentliche Mitgliedschaft im Verein beantragen:

  • Träger von Einrichtungen bzw. Angeboten der Offenen Jugendarbeit
  • Anerkannte Landesdachverbände bzw. Landesvernetzungsstellen bzw. Landesfachstellen der Offenen Jugendarbeit als juristische Personen (als anerkannt gelten jene Einrichtungen, die vom jeweiligen Landesjugendreferat als solche anerkannt werden und die mehr als 50% aller Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit des Bundeslandes als Mitglieder haben) - Alle Mitglieder dieser Landesdachverbände bzw. Landesvernetzungsstellen bzw. Landesfachstellen werden sind bis zum Zeitpunkt der nächsten Generalversammlung außerordentliche Mitglieder , sofern die Art der Mitgliedschaft beim Landesdachverband bzw. bei der Landesvernetzungsstelle bzw.  der Landesfachstelle der Offenen Jugendarbeit eine solche „automatische“ Mitgliedschaft vorsieht. Bis zur Generalversammlung bestätigen sie den Status der außerordentlichen Mitgliedschaft oder stellen bei Interesse einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft.


Außerordentliche Mitglieder
können folgende physische und/oder juristische Personen sein:

  • Personen, die im Handlungsfeld der Offenen Jugendarbeit beispielsweise als „JugendarbeiterInnen“/ „JugendleiterInnen“/ „JugendbetreuerInnen“ tätig sind und die die Leistungen und Angebote der bOJA als Service- und Kompetenzstelle nutzen wollen
  • Mitglieder von anerkannten Landesdachverbänden bzw. Landesvernetzungsstellen bzw. Landesfachstellen der Offenen Jugendarbeit als juristische Personen, soweit diese  anerkannten Landesdachverbände bzw. Landesvernetzungsstellen bzw. Landesfachstellen bereits ordentliches Mitglied sind bis zum Zeitpunkt der eigenen Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Antragstellung – eine Streichung von der Liste als außerordentliches Mitglied ist jederzeit auf Antragstellung möglich
  • Dachverbände bzw. Vernetzungsstellen bzw. Fachstellen der Offenen Jugendarbeit, die nicht dem Kriterium „Anerkannte Landesdachverbände bzw. Landesvernetzungsstellen bzw. Landesfachstellen“ von § 4 Punkt 2 entsprechen


Fördernde Mitglieder
sind physische und juristische Personen, die den Verein vor allem durch ideelle und fachliche  Unterstützung fördern.
Dies können sein:
 

  • Aus den Landesjugendreferaten nominierte Personen der 9 Bundesländer in Österreich bzw. die  Landesjugendreferate als juristische Personen - vertreten durch die zuständigen Organe bzw. bevollmächtigte Personen
  • Physische Personen, die den Verein und seine Tätigkeiten materiell und/oder ideell  und/oder fachlich unterstützen
  • Einrichtungen im Handlungsfeld der Offenen Jugendarbeit, die ihren Sitz nicht in Österreich haben
  • Juristische Personen, die als Partnerorganisation aus angrenzenden Handlungsfeldern den Verein und seine Tätigkeiten materiell und/oder ideell und/oder fachlich unterstützen


Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein dazu ernannt werden.


bOJA erfüllt keinen Selbstzweck. Der Verein erfährt seine primäre und unmittelbare Aufgabe durch, mit und in den Aktivitäten und Befindlichkeiten der einzelnen Mitglieder. Unsere Inhalte und unser Tun werden also durch dich mitgestaltet und mitbestimmt.


Also am besten gleich den Antrag auf Mitgliedschaft genau durchlesen, ausfüllen und an uns PER POST oder mit Originalunterschrift(en) und dann eingescannt PER EMAIL übermitteln.

So wirst du Teil des grossen Ganzen und bist live dabei bei der kreativen, lustvollen und fachlich fundierten Weiterentwicklung der Offenen Jugendarbeit in Österreich.


Antrag auf Mitgliedschaft und Statuten:

Die letzte Statutenänderung wurde bei der Generalversammlung am 29. November 2011 beschlossen. Die von der Vereinsbehörde bestätigte neue Version findet ihr am Ende der Seite zum Download.

Der Antrag auf Mitliedschaft besteht aus 2 Seiten: die erste Seite wird ausgefüllt bei Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft; die zweite Seite wird ausgefüllt bei Antrag auf außerordentliche bzw. fördernde Mitgliedschaft.


Downloads

bOJA_Antrag auf Mitgliedschaft (PDF 132.51 Kb)

Statuten_bOJA_GV_2011 (PDF 209.28 Kb)